Die DSGVO ist verabschiedet und tritt ab 25.05.2018 vollumfänglich in Kraft. Sie ist eine umfassende Neuordnung des Datenschutzes in Europa und viele Unternehmen sind sich derzeit noch nicht bewusst über deren Umfang und Gefahren. Sind Sie es?
Falls nicht drohen Ihrem Unternehmen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist.
Die DSGVO beinhaltet einige Neuerungen, die einen erheblichen Aufwand für Ihr Unternehmen bedeuten können.
- Beispielsweise dürfen personenbezogene Daten nur noch auf Grund von konkreten Zwecken erhoben und somit nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden. So ergibt sich auch nicht mehr automatisch die Erlaubnis der Datennutzung aus vorherigem Kundenkontakt. Die über den rechtlich vorgeschriebenen Rahmen der Datenverarbeitung hinausgehende Nutzung bedarf der eindeutigen Einwilligung des Kunden.
- Unternehmen müssen Auskunft über die Dauer der Speicherung geben und dem Verbraucher die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Daten nennen können. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Systeme auf die neue Verordnung ausgelegt sind.
Erst wenn die folgenden Faktoren ausreichend berücksichtigt und auf deren spezifischen Probleme eingegangen wurde, können Sie sich als gut vorbereitet bezeichnen.
Wir helfen Ihnen, sich schon jetzt auf die rechtlichen und kaufmännischen Anforderungen vorzubereiten, damit Sie 2018 beruhigt in die Zukunft schauen können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um unverbindlich über die individuellen Wege und Lösungen für Ihr Unternehmen zu sprechen.