PRÄAMBEL
Vorab wird darauf hingewiesen, dass in der deutschen Fassung zur besseren Lesbarkeit, Vereinfachung und Verständlichkeit das generische Maskulinum verwendet wird. Eine Benachteiligung gleich welcher Art, ist damit nicht intendiert. Bei Fragen zum Umfang, zur Deutung, zum Inhalt und dessen Auslegung oder Interpretation ist die deutsche Fassung zu Grunde zu legen.
Die grundsätzlichen Anforderungen an sich selbst und die gelebten Prinzipien der CCF AG wie auch unserer Mitarbeiter, Auftraggeber und Kooperationspartner werden in vorliegendem Verhaltenskodex definiert. Die geregelten Grundsätze und Wertevorstellungen verstehen sich als Selbstverpflichtung der CCF AG und aller ihrer Geschäftspartner auf Einhaltung der grundsätzlichen Anforderungen.
1. Integrität und Rechtmäßiges Verhalten
Das Handeln der CCF AG und ihrer Mitarbeiter wird durch Integrität und rechtmäßiges Verhalten bestimmt
Die CCF AG und alle Mitarbeiter achten geltendes Recht, unabhängig davon, ob es sich um überstaatliches oder lokales Recht handelt, um Schäden für die CCF AG zu vermeiden. Das Ansehen der CCF AG wird geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann dem Unternehmen erheblich schaden. Jeder Mitarbeiter ist daher gehalten, sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass der Ruf und die Beziehungen des Arbeitgebers zu Kunden, Distributoren und Herstellern nicht beschädigt werden.
2. Keine Diskriminierung
Diskriminierungen jeglicher Art werden nicht geduldet.
Alle Mitarbeiter haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kollegen. Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution oder seines Aussehens belästigt, diskriminiert oder ohne sachlichen Grund benachteiligt oder bevorzugt werden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die persönliche Sphäre der anderen Mitarbeiter zu achten. Sexuelle Belästigung und Mobbing sind verboten.
3. Kartell- und Wettbewerbsrecht
Die CCF AG hält sich weltweit an die Wettbewerbsgesetze. Diese Gesetze zielen darauf ab, wettbewerbswidrige Praktiken, die den Verbrauchern schaden, zu verhindern und den Wettbewerbsprozess zu schützen. Verstöße gegen diese Gesetze können schwerwiegende Folgen wie Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Wettbewerbsgesetze und tolerien folgendes Verhalten nicht:
- Preise mit Wettbewerbern absprechen oder kontrollieren, sei es durch direkte Absprachen oder durch Dritte
- Angebote manipulieren, indem Sie Aufträge an bestimmte Konkurrenten vergeben oder sich nicht an Ausschreibungen beteiligen
- Lieferanten oder Kunden boykottieren
- Märkte aufteilen oder die Produktion oder den Verkauf von Produkten einschränken
- Besprechung von Preisen, Kosten, Gewinnen, Produktion oder Angeboten mit Wettbewerbern.
Unter Konkurrenten, Direktverkäufern, Partnern verstehen wir jedes Unternehmen, dass um Geschäftsmöglichkeiten konkurrieren kann. Wenn Sie von einem Mitarbeiter aufgefordert werden, sich an verbotenen Aktivitäten zu beteiligen, melden Sie dies der Geschäftsleitung.
Ebenso verwehren wir uns gegen unlautere Verkaufstaktiken oder Vereinbarungen mit Kunden oder Lieferanten. Beispiele hierfür sind:
- Verdrängungspreise
- Exklusivverträge
- Gebündelte Verkäufe
- Vereinbarungen über Mindestwiederverkaufspreise
- diskriminierende Behandlung von konkurrierenden Kunden.
4. Vorteilsannahme
Ein Mitarbeiter darf seine Stellung nicht nutzen, um solche Vorteile anzufordern, anzunehmen, zu erhalten oder zuzusichern. Es gibt jedoch Ausnahmen für allgemein übliche, symbolische und geringwertige Gelegenheitsgeschenke, Geschäftsessen und Einladungen, solange sie sich in angemessenem Rahmen bewegen und nicht darauf abzielen, Geschäftsentscheidungen unredlich zu beeinflussen. Die Angemessenheit eines Geschenks, Geschäftsessens oder einer Einladung richtet sich nach der gängigen Geschäftspraxis und sozialen Akzeptanz. Es darf jedoch keine Verbindung zwischen der Gewährung oder Annahme eines Vorteils und einer bestimmten zukünftigen Geschäftshandlung bestehen.
4.1 Bewirtung
Die Mitarbeiter der CCF AG können an Bewirtungen und Unterhaltungen durch Geschäftspartner teilnehmen, sofern dies angemessen und im Einklang mit den Interessen des Unternehmens ist. Übermäßige oder wiederholte Bewirtungen können den Eindruck erwecken, dass das unabhängige Urteilsvermögen beeinflusst wird. Sollte eine Einladung unangemessen erscheinen, muss diese abgelehnt oder die Kosten selbst getragen werden.
Die CCF AG und ihre Mitarbeiter bieten angemessene Bewirtungen und Unterhaltungen, die dem Geschäftsanlass entsprechen. Im Zweifel muss das Management kontaktiert werden. Übermäßige Bewirtungen können den Eindruck erwecken, dass die CCF AG Einfluss auf Geschäftspartner nimmt. Bewirtungen an Regierungsbeamte können gesetzlich verboten sein, in solchen Fällen sollte man sich vorher den Rat des Vorgesetzten oder eines Rechtsbeistandes einholen. Einladungen sollten mit dem Vorgesetzten oder Management abgestimmt werden, Mitglieder der Leitungsebene 1 oder 2 können jedoch eigenverantwortlich einladen.
Grundsätzlich erstattet die CCF AG die Kosten für Geschäftsessen, sofern sie im Rahmen der betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben sind. Dies ist nur möglich, wenn ein anerkannter Bewirtungsbeleg vorliegt. Die CCF AG kann die Erstattung verweigern oder zurückfordern, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Weitere Informationen zu Formalitäten können per E-Mail, durch Aushänge oder durch den Vorgesetzten erfragt werden.
5. Unzulässige Zahlungen, Geldwäsche, und Wirtschaftsboykotte
Für die CCF AG, einschließlich ihrer Mitarbeiter, ist jede Form von Bestechung, Schmiergeldern oder Zahlungen mit der Absicht, einen geschäftlichen oder sonstigen Vorteil zu erlangen, inakzeptabel und wird nicht toleriert. Dies steht im Einklang mit den Gesetzen, die Bestechung verbieten und schwere Strafen vorsehen, einschließlich Geld- und Gefängnisstrafen für Personen, die dagegen verstoßen. Darüber hinaus verbietet die CCF AG alle Formen der Geldwäsche, d. h. die Verschleierung oder Umwandlung von illegal erworbenem Geld in rechtmäßige Gelder.
Dies erstreckt sich auf verschiedene Körperschaften und Personen, einschließlich staatlicher und öffentlicher Organisationen, politischer Parteien und Kandidaten, staatlicher Unternehmen und ihrer Mitarbeiter, privater Handelsunternehmen und ihrer Mitarbeiter, der Mitarbeiter der CCF AG und sonstiger Dritter.
Das Verbot von Bestechungsgeldern erstreckt sich auf die Gewährung von Geld oder Wertgegenständen an Regierungsbeamte, Mitarbeiter staatlicher Unternehmen und deren Angehörige mit dem Ziel, ihre Entscheidungen zu beeinflussen oder ihre Handlungen zu belohnen. Die Definition von „Wertgegenständen“ ist weit gefasst und umfasst nicht nur Geld, sondern auch Geschenke, ausschweifende Bewirtung, Mittel für persönliche Reisen, Spenden für wohltätige Zwecke und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Erleichterungszahlungen, d. h. Zahlungen an Beamte, um routinemäßige Behördengänge zu beschleunigen, sind ebenfalls verboten. Die CCF AG verbietet auch die Teilnahme an Wirtschaftsboykotten, die nicht von der deutschen Regierung sanktioniert sind, und die Bereitstellung von Informationen, die solche Boykotte unterstützen könnten.
6. Umgang mit der Regierung
Zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im Umgang mit Angestellten oder Beamten der Regierung und des öffentlichen Sektors müssen die CCF AG und ihre Mitarbeiter strengere Standards einhalten als im Umgang mit Angestellten von Wirtschaftsunternehmen. Es ist von entscheidender Bedeutung, alle Gesetze, Regeln und Vorschriften zu kennen und zu befolgen, die für öffentliche Aufträge und Verträge gelten. Bestimmte Handlungen, die bei nichtstaatlichen Kunden akzeptabel sind, können im Umgang mit staatlichen Stellen, einschließlich öffentlicher internationaler Organisationen, unangemessen oder illegal sein.
Im Umgang mit staatlichen Stellen sind die CCF AG und ihre Mitarbeiter dafür verantwortlich, alle relevanten Regeln und Vorschriften zu verstehen und einzuhalten. Dazu gehört, dass nicht versucht wird, ohne Genehmigung an beschaffungsrelevante Informationen, vertrauliche interne Regierungsinformationen oder geschützte Informationen von Wettbewerbern zu gelangen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Richtigkeit der bei der Regierung eingereichten Rechnungen mit allen Gesetzen zur Rechnungsstellung und Zahlung übereinstimmt.
Es ist nicht gestattet, Angestellten oder Beamten der Regierung oder des öffentlichen Sektors Zuwendungen, Geschenke, Bewirtung, Darlehen oder geldwerte Leistungen anzubieten oder zu geben, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist es wichtig, interne Kontrollen einzurichten und die Gesetze des jeweiligen Landes zu befolgen, die das Anbieten von Wertgegenständen an Angestellte oder Beamte der Regierung oder des öffentlichen Sektors verbieten. Es ist verboten, Schmiergelder als Gegenleistung für eine Vorzugsbehandlung bei einer Transaktion zu gewähren, anzubieten oder zu erbitten.
7. Lobbyarbeit von Regierungsbeamten
Die CCF AG und ihre Mitarbeiter betreiben keine Lobbyarbeit. Zu einer solchen zählt jede Art von Tätigkeit, mit welcher versucht werden soll Einfluss auf Gesetze, Vorschriften oder die Politik zu nehmen. Unter Umständen kann unter Lobbyarbeit auch Beschaffungs- und Geschäftsentwicklungsaktivtät fallen. Die CCF AG und ihrer Mitarbeiter verpflichten sich, zu verstehen, wann ihre Aktivitäten rechtlich als Lobbyarbeit zu qualifizieren sind und sind verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze. Es ist verboten Lobbyarbeit im Namen der CCF AG zu betreiben. Regierungsmitglieder, von Ihnen beauftragte Berater/Lobbyisten dürfen nicht von der CCF AG eingesetzt werden. Die Geschäftspartner müssen in gleicher Weise dafür Sorge tragen, keine Lobbyarbeit in der genannten Weise zu betriebte
8. Gesetze und Vorschriften zur Einhaltung von Handelsbestimmungen
Die CCF AG und ihre Mitarbeiter binden sich hiermit an die Einhaltung aller national und international anwendbarer Gesetze betreffend den Im- und Export von Waren und Dienstleistungen. Jegliche Geschäftspartner der CCF AG haben Sorge dafür zu tragen, dass gesetzliche Regelungen zum Im- und Export eingehalten werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Regelungen verstanden und richtig angewendet werden. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann zu hohen Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafen führen. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, entfallen alle Handelsprivilegien mit der CCF AG.
9. Kinderarbeit
Wir verurteilen Jugend- und Kinderarbeit und setzen Kinder und Jugendliche nur als Arbeitskräfte ein, soweit das Gesetz dies erlaubt; (für die Definition Kind gilt in diesem Sinne das JArbSchG). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die einer Beschäftigung nachgehen dürfen, arbeiten weder nachts noch unter gefährlichen Bedingungen. In diesem Sinne ist es unser Ziel dazu beizutragen, dass die Kinderarbeit leistenden Kindern einer guten Ausbildung zugeführt werden oder der Verbleib in einer guten Ausbildung ermöglicht werden kann.
10. Umweltschutz
Wir legen großen Wert auf den Schutz unserer Umwelt und handhaben natürliche Ressourcen mit Respekt und Sparsamkeit. Unser Ziel ist es, die Umweltbelastungen für Mensch und Natur zu minimieren. Wir halten uns an geltende Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz und verlangen dasselbe von unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Umweltschutz-Schulungen sind ein integraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagements. Der umweltfreundlichste Entsorgungsweg und die Verwendung des mildesten, wirtschaftlich vertretbaren Mittels sind für uns verpflichtend. Bei Vorfällen, die eine Umweltbelastung verursachen, informieren wir die verantwortlichen Stellen des Unternehmens unverzüglich und vollständig, die ihrerseits verpflichtet sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Behörden zeitnah zu erstatten.
11. Vertrauliche Informationen
Die CCF AG und alle Mitarbeiter sind verpflichtet, vertrauliche Informationen geheimzuhalten und sicher aufzubewahren. Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben, kopiert, veröffentlicht oder anderweitig genutzt werden, es sei denn, es ist dafür eine ausdrückliche Genehmigung vorliegt. Vertrauliche Informationen umfassen alle Daten, Dokumente, Geschäftsgeheimnisse und andere Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und die das Unternehmen oder seine Kunden und Geschäftpartner schädigen könnten, wenn sie an Dritte weitergegeben werden. Jeder Mitarbeiter ist für die Einhaltung verantwortlich. Verstöße können zu disziplinarischen Maßnahmen und gegebenenfalls zu rechtlichen Konsequenzen führen. Vertrauliche Informationen müssen sicher aufbewahrt werden. Dies umfasst auch die Verwendung sicherer Speichermedien und Übertragungsmethoden sowie die regelmäßige Überprüfung der Zugriffskontrollen. Die Mitarbeiter der CCF AG sind ebenfalls arbeitsvertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht besteht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Zudem sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle vertraulichen Informationen und Unterlagen an das Unternehmen zurückzugeben oder zu vernichten.
12. Interessenskonflikt
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn persönliche, finanzielle oder andere Interessen die Fähigkeit beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen scheinen, objektive und faire Entscheidungen im Namen des Unternehmens zu treffen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte gegenüber ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Abteilung des Unternehmens offenzulegen. Es ist den Mitarbeitern untersagt, sich an Aktivitäten oder Entscheidungsprozessen zu beteiligen, die einen Interessenkonflikt hervorrufen. Dazu gehört auch die Annahme von Geschenken, Gefälligkeiten oder anderen Vorteilen von Parteien, mit denen das Unternehmen geschäftlich zu tun hat. Die Mitarbeiter müssen alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit erhalten, vertraulich behandeln, auch solche, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Die Mitarbeiter müssen es vermeiden, sich an externen geschäftlichen Aktivitäten oder Investitionen zu beteiligen, die mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt stehen. Die Mitarbeiter müssen auch alle Interessenkonflikte offenlegen, die unmittelbare Familienangehörige betreffen. Die Mitarbeiter müssen stets im besten Interesse des Unternehmens handeln und Entscheidungen auf der Grundlage unparteiischer und objektiver Kriterien treffen. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, diesen Verhaltenskodex zu befolgen und Interessenkonflikte oder Verstöße gegen diesen Kodex zu melden.
13. Vorbildfunktion der Führungskräfte
Vorstandsmitglieder und Führungskräfte haben eine wichtige Rolle als Vorbilder in einer Organisation. Als solche sind wir verpflichtet, einen höheren Standard an Verhalten und Ethik einzuhalten. Daher kommt der Einhaltung des Verhaltenskodex durch diesen Personenkreis eine besondere Bedeutung zu.
Es wird erwartet, dass sie die Regeln und Grundsätze des Verhaltenskodex beachten und als positive Vorbilder für andere in der Organisation agieren. Bei der Bewertung von Fehlverhalten von Vorstandsmitgliedern und Führungskräften müssen daher besonders strenge Maßstäbe angewendet werden. Ein Fehlverhalten von diesen Personen kann negative Auswirkungen auf die Integrität der Organisation und das Ansehen der gesamten Branche haben. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Vorstandsmitglieder und Führungskräfte stets ein Vorbild für andere sind und sich an den Verhaltenskodex halten.
14. Datenschutz von personenbezogenen Daten
Die CCF AG behandelt personenbezogene Daten mit größter Sorgfalt und respektiert die Rechte der betroffenen Personen. Es werden nur solche personenbezogenen Daten gesammelt und verarbeitet, wie dies die gesetzlichen Vorschriften zulassen. Betroffene Personen werden über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und erhalten auf Verlangen diese Daten. Wir übernehmen die Verantwortung für die Sicherheit und Integrität der personenbezogenen Daten und setzen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten ein. Wir sammeln nur die für die Erfüllung unserer Zwecke erforderlichen personenbezogenen Daten und nutzen diese Daten nur für den vorgesehenen Zweck.
Wir verwenden personenbezogene Daten nur für die in unserer Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke und geben diese Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben oder mit der betroffenen Person vereinbart.
Wir treffen angemessene Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Beschädigung, Verfälschung, unberechtigtem Zugriff oder unberechtigter Verarbeitung zu schützen.
Wir überprüfen regelmäßig unsere Verfahren und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, um sicherzustellen, dass wir den hohen Anforderungen an den Datenschutz gerecht werden.
15. Umgang mit Firmeneigentum
Jeder Angestellte hat mit dem Eigentum der CCF AG umsichtig umzugehen. Dazu gehört auch, Betriebsmittel, Geräte, Fahrzeuge und Einrichtungen im Büro oder auf den Betriebsstätten nicht für private Zwecke zu nutzen, ohne vorher die ausdrückliche Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen. Finanzielle Ressourcen zählen ebenfalls zum Firmeneigentum und es wird von jedem Mitarbeiter erwartet, dass sie sparsam eingesetzt werden.
16. Arbeitssicherheit / Arbeitszeiten
Das CCF AG arbeitet nach dem Modell der „Vertrauensarbeitszeit“, was bedeutet, dass jeder Mitarbeiter für seine eigene Arbeitszeit und deren effiziente Verteilung verantwortlich ist. Trotzdem beträgt die reguläre Arbeitszeit pro Woche bei einer Vollzeitstelle 40 Stunden plus gesetzlichen Pausenzeiten. Es wird erwartet, dass alle Angestellten sowohl Arbeits- als auch Pausenzeiten respektieren und einhalten.
Die CCF AG legt großen Wert auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und achtet in diesem Zuge darauf, dass die Mitarbeit möglichst wenig Überstunden aufbauen und ausreichend Zeit zur Erholung zwischen den Arbeitszeiten gegeben ist. Daneben soll sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter seinen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann um damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit zu ermöglichen.
Ferner ist jeder Mitarbeiter für seine eigene Sicherheit und die seiner Kollegen verantwortlich. Dementsprechend werden Arbeitnehmer regelmäßig, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, betreffend der Sicherheit am Arbeitsplatz geschult. Jeder Mitarbeiter besitzt das Recht und die Pflicht, Gefahren oder potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu melden.
17. Kommunikation
17.1 Externe Kommunikation
Die von uns kommunizierten Aussagen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sind einheitlich, eindeutig und sachlich richtig und erfolgen nur durch hierfür berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir unterlassen Äußerungen, die die CCF AG oder Kunden der CCF AG oder Geschäftspartner in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Wenn wir außerhalb unseres Verantwortungsbereichs in einer Weise auftreten, in der wir als Vertreter der CCF AG wahrgenommen werden könnten, machen wir deutlich, dass wir als Privatperson handeln und uns als solche äußern.
17.2 Interne Kommunikation
Wir tragen Sorge dafür, dass unternehmensrelevante Informationen ohne vermeidbare Verzögerungen, vollständig, richtig und unmittelbar an die zuständigen Stellen im Unternehmen kommuniziert werden. Ist die zuständige Stelle für uns nicht erkennbar oder nicht erreichbar, wenden wir uns an unseren Vorgesetzten oder dessen Vertreter. Sind wir im Zweifel, ob eine Information unternehmensrelevant ist, befragen wir zunächst unseren Vorgesetzten oder seinen Vertreter. Wenn möglich, suchen wir immer den direkten Kontakt zu unserem Kommunikationspartner. Dieses Verhalten fordern wir auch von unseren Kollegen ein. Die Kommunikation kann persönlich oder durch die Verwendung verschiedenster Kommunikationsmittel erfolgen. Die Form der Kommunikation soll dem Anlass angemessen sein, so haben z. B. umfangreiche Besuche von Messen, Workshops, Lieferanten oder Kunden schriftlich in Form eines Berichts zu erfolgen. In jedem Fall pflegen alle am Kommunikationsprozess beteiligten Parteien einen freundlichen, aufrichtigen und fairen Umgang miteinander. Den Führungskräften kommt hierbei eine besondere Vorbildfunktion zu.
18. Verbindlichkeit des Kodexes
Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden nicht toleriert und können Disziplinarmaßnahmen, arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Die im Verhaltenskodex genannten Verhaltensgrundsätze sind auch ohne nähere Ausführungsregeln für alle Mitarbeiter der CCF AG verbindlich. Der Verhaltenskodex wird ebenfalls jeglichen Geschäftspartner vorgelegt, wobei diese versichern nach den gleichen Standards zu handeln.